1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Jonathan Wirth, Rückertsweg 13, 63303 Dreieich (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Fol-genden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Durchführung von Leistungen im Bereich der Fotografie und Videografie (nachfolgend kurz „Leistungen“ oder „Aufnahmen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Be-dingungen.
1.6. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIE-TER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Der ANBIETER bietet Leistungen im Bereich der Fotografie und Videografie an.
2.2. Die einzelnen, konkreten Leistungen, z.B. die Beschaffenheit der Videoproduktion und die Anzahl der zu erstellenden Bilder, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN. Teil des Leistungsgegenstands ist stets auch eine strategische Beratung.
2.3. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalteri-schen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.
2.4. Die Bereitstellung der Leistungen nach Leistungserbringung erfolgt - sofern nicht ab-weichend geregelt - digital.
2.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.
2.6. Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungs-pflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den KUNDEN gestört und/oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder durch Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Ver-trags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzuge-ben. Daneben kann auch der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich ein eige-nes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER kann fernmündlich (ins-besondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch (per E-Mail und/oder durch das auf der Homepage des ANBIETERS angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, hat der KUNDE vorbehaltlich anderslautender Verein-barung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom ANBIETER zu erhalten.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
4.1. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der ANBIETER zur Durchführung der Leistungen und stellt das für die Aufnahmen erforderliche Equipment bereit.
4.2. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammen-hang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen An-sprüchen Dritter frei.
4.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erschei-nen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzei-gen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehr-kosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat die-se der KUNDE zu tragen.
4.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung gem. Ziff. 5 an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absa-ge innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der KUNDE ver-pflichtet, die vereinbarte Vergütung gem. Ziff. 5. voll zu erbringen, es sei denn, zwi-schen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4.5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leis-tung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.
4.6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bild- bzw. Videoproduktion für den KUNDEN digital zum Download bereit und/oder wird dem KUNDEN auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
5. Vergütung
5.1. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leis-tungen durch eine Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgegol-ten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den AN-BIETER an den KUNDEN gem. diesen AGB umfasst, sowie eine Korrekturschleife hin-sichtlich der Nachbearbeitung von Aufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflich-tig gem. Preisliste.
5.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Hierdurch ist die strategische Beratung abgegol-ten. Diese ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Ta-gen. Die restliche Vergütung ist mit Bereitstellung des ersten Entwurfes der Produkti-on fällig.
5.3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Reisekosten, Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Zif-fer 5.1 nicht umfasst.
5.4. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den KUNDEN verschuldeten Grund nicht durchgeführt wer-den kann. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
5.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
6. Abnahme
6.1. Sofern die vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüg-lich die nachfolgenden Regelungen.
6.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
6.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schrift-lich erklärt.
7. Haftung auf Schadensersatz
7.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
7.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicher-ten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
7.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf de-ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8. Datenschutz, Geheimhaltung
8.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung der Bild-Aufnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.
8.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung be-kannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informatio-nen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.3. Zu einer Speicherung von Daten der Aufnahmen über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der Aufnahmen ist der ANBIETER nicht verpflichtet.
9. Rechteübertragung, Urhebernennung
9.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrecht-lich geschützt.
9.2. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurch-führung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbe-kannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ih-rer Übertragung zur einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, inhaltlich wie folgt beschränkten Nutzung zu. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, darf der KUNDE ohne vorherige Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräum-ten Rechte nicht zur kommerziellen Nutzung verwenden oder weiterübertragen. Die erforderliche Einwilligung bedarf in diesem Fall der schriftlichen Form.
9.3. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
9.4. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
9.5. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räum-lich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Ver-vielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Tes-timonial-Nutzung“).
9.6. Der KUNDE ist bei jeglicher Nutzung der Aufnahmen in allen Medien (einschließlich online und Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter dem Namen Jonathan Wirth und der Angabe der Homepage/des Instagram Profils anzu-geben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.
10. Verzug
10.1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
10.2. Ist der KUNDE im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegen-über dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag außeror-dentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berech-tigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungster-min fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Rechnung möglich.
12. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträ-ge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
13. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen, sofern im Ein-zelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt. Dies umfasst auch die Nennung und Be-nutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, ju-ristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermö-gen aus Verträgen ist Dreieich.
14.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland un-ter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsord-nung verweisen, Anwendung.
14.3. Bei Bedarf werden von den PARETEIN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternati-ve Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Wei-se am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaft-lichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemei-nen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benach-richtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: August 2024